Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die HOBBY–WERKSTATT

 Christian Pocher (Vermieter)

stellt   Maschienen, Werkzeug, verschiedenes Material

gegen eine Mietgebühr zur Verfügung,

um Privatpersonen (Mieter) die Möglichkeiten zu geben,

selbstständig und oder mit  Unterstützung der Vermieters    

Werkstücke herzustellen.


Die Vermietung erfolgt nur    

gegen Vorlage eines gültigen

Personaldokumentes.


Die Vermietung der Hobby–Werkstatt

Erfolgt an höchstens 2 Personen.


Der anfallende Mietzins ist sofort 

und unaufgefordert in voller Höhe vom Mieter nach Beendigung 

des Mietverhältnisses an der Vermieter zu entrichtet .


Sollte der Mieter nicht in der Lage sein,

den Mietzins in voller Höhe zu entrichten,

beruft sich der Vermieter auf 

§ 647 BGB.


Der Vermieter ist berechtigt,

das Mietverhältnis ohne

Begründung jederzeit zu beenden.


Vor Aufnahme der Arbeiten 

erfolgt eine Einweisung in die

Sicherheitsbestimmungen für die

korrekte Benutzung der Maschinen

und Werkzeuge.


Es können Personen  ab 16 Jahren 

mit Einverständnis der Eltern 

die Hobby–Werkstatt mieten.

Ab 18  Jahren in Eigenverantwortung.


Die Mieter haftet für Schäden,

die an der Ausstattung, den Mietgegenständen und

den Maschinen entstehen könnten.


Bei Schäden an den o.g. Inventar

ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter

den Wiederbeschaffungswert in vollem Umfang

zu erstatten.

Das gilt auch, wenn ein Schaden durch die Begleitperson

des Mieters entstanden ist.


Der Mieter hat die Pflicht,

mit dem ihm anvertrauten Mietgegenständen sorgsam umzugehen 

und dies nach Beerdigung der Arbeit in unbeschädigtem

und sauberen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.


Der Arbeitsplatz muss nach Beendigung der Arbeiten

In einem ordentlichen Zustand übergeben werden.

Ansonsten wird eine 

REINIGUNGSPAUSCHALE  von 30 € erhoben.


Der Mieter muss den Anweisungen des Vermieters

uneingeschränkt Folge leisten, 

ansonsten kann der Vermieter dem Mieter einen Verweis aussprechen,

der das sofortige Verlassen der Hobby–Werkstatt 

sowie des  Geländes zur Folge hat.


Die gebuchten Zeitslots des Mieters sind einzuhalten.



HAFTUNGSAUSSCHLUSS:


Die vom Mieter ausgeführten Arbeiten am Werkstück

Übernimmt der Mieter keine Garantie oder sonstige Haftungsansprüche.

Das Gleiche gilt für selbst mitgebrachte Materialien, Werkzeuge usw..


Das Arbeiten in der Hobby– Werkstatt erfolgt

auf eigene Gefahr,

ohne rechtliche Ansprüche an den Vermieter.


Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung dieser AGB

können rechtliche Schritte gegen die jeweilige Person 

eingeleitet werden.


Die AGB liegen in der Hobby– Werkstatt aus 

und können dort vom Mieter eingesehen werden.