Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die HOBBY–WERKSTATT
Christian Pocher (Vermieter)
stellt Maschienen, Werkzeug, verschiedenes Material
gegen eine Mietgebühr zur Verfügung,
um Privatpersonen (Mieter) die Möglichkeiten zu geben,
selbstständig und oder mit Unterstützung der Vermieters
Werkstücke herzustellen.
Die Vermietung erfolgt nur
gegen Vorlage eines gültigen
Personaldokumentes.
Die Vermietung der Hobby–Werkstatt
Erfolgt an höchstens 2 Personen.
Der anfallende Mietzins ist sofort
und unaufgefordert in voller Höhe vom Mieter nach Beendigung
des Mietverhältnisses an der Vermieter zu entrichtet .
Sollte der Mieter nicht in der Lage sein,
den Mietzins in voller Höhe zu entrichten,
beruft sich der Vermieter auf
§ 647 BGB.
Der Vermieter ist berechtigt,
das Mietverhältnis ohne
Begründung jederzeit zu beenden.
Vor Aufnahme der Arbeiten
erfolgt eine Einweisung in die
Sicherheitsbestimmungen für die
korrekte Benutzung der Maschinen
und Werkzeuge.
Es können Personen ab 16 Jahren
mit Einverständnis der Eltern
die Hobby–Werkstatt mieten.
Ab 18 Jahren in Eigenverantwortung.
Die Mieter haftet für Schäden,
die an der Ausstattung, den Mietgegenständen und
den Maschinen entstehen könnten.
Bei Schäden an den o.g. Inventar
ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter
den Wiederbeschaffungswert in vollem Umfang
zu erstatten.
Das gilt auch, wenn ein Schaden durch die Begleitperson
des Mieters entstanden ist.
Der Mieter hat die Pflicht,
mit dem ihm anvertrauten Mietgegenständen sorgsam umzugehen
und dies nach Beerdigung der Arbeit in unbeschädigtem
und sauberen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
Der Arbeitsplatz muss nach Beendigung der Arbeiten
In einem ordentlichen Zustand übergeben werden.
Ansonsten wird eine
REINIGUNGSPAUSCHALE von 30 € erhoben.
Der Mieter muss den Anweisungen des Vermieters
uneingeschränkt Folge leisten,
ansonsten kann der Vermieter dem Mieter einen Verweis aussprechen,
der das sofortige Verlassen der Hobby–Werkstatt
sowie des Geländes zur Folge hat.
Die gebuchten Zeitslots des Mieters sind einzuhalten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Die vom Mieter ausgeführten Arbeiten am Werkstück
Übernimmt der Mieter keine Garantie oder sonstige Haftungsansprüche.
Das Gleiche gilt für selbst mitgebrachte Materialien, Werkzeuge usw..
Das Arbeiten in der Hobby– Werkstatt erfolgt
auf eigene Gefahr,
ohne rechtliche Ansprüche an den Vermieter.
Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung dieser AGB
können rechtliche Schritte gegen die jeweilige Person
eingeleitet werden.
Die AGB liegen in der Hobby– Werkstatt aus
und können dort vom Mieter eingesehen werden.